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Als ich vom W-2-Angestellten zum Selbstständigen wechselte und unsere Investmentfirma mitgründete, war ich begeistert über die vielen Geschäftsrentenpläne, die mir nun zur Verfügung standen. Einer dieser Pläne, für den ich mich entschied, ist das Simplified Employee Pension (SEP) IRA.

Ein SEP IRA ähnelt einem traditionellen IRA, aber es gibt Unterschiede bei den Beitragsgrenzen. Man darf entweder 25% des Netto-Selbstständigkeitseinkommens oder maximal $69.000 pro Jahr einzahlen. Beide IRA-Typen haben auch ähnliche Auszahlungsvorschriften. Einige Auszahlungen sind freiwillig, während andere obligatorisch sind. Die Strafen und Steuern, die auf diese Auszahlungen angewendet werden, hängen vom Alter des Kontoinhabers und den steuerlichen Abzügen während der Beitragszeit ab. Vor dem Alter von 59 ½ Jahren unterliegen frühzeitige Abhebungen einer Strafe von 10% zusätzlich zur Einkommenssteuer.

Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen die 10% Frühbezugsstrafe nicht fällig wird:

  • Medizinische Ausgaben: Wenn das Geld für nicht erstattungsfähige medizinische Kosten verwendet wird, die 10% des bereinigten Bruttoeinkommens übersteigen, fällt keine Strafe an.
  • Krankenversicherung: Wenn aufgrund von Arbeitslosigkeit eine Krankenversicherung benötigt wird, kann ein straffreier Betrag für die Versicherung des Kontoinhabers, seines Ehepartners und seiner Angehörigen verwendet werden. Dies gilt, sofern mindestens 12 Wochen lang Arbeitslosenunterstützung durch staatliche oder föderale Behörden gezahlt wurden.
  • Behinderung: Wird vor dem Alter von 59 ½ Jahren eine Auszahlung aufgrund einer Behinderung gemacht, entfällt die Strafe. Ein medizinischer Nachweis zur Behinderung ist erforderlich.
  • Erstkauf eines Hauses: Mittel können straffrei abgehoben werden, wenn sie für den Kauf, Bau oder Umbau eines ersten Hauses für den Kontoinhaber, dessen Ehepartner, Kind, Enkelkind oder Elternteil verwendet werden. Die maximale straffreie Abhebung beträgt $10.000 für Einzelpersonen und $20.000 für verheiratete Paare.
  • Steuerpfändung: Beträge im IRA können bei Steuerpfändungen durch den IRS straffrei abgehoben werden.
  • Bildungskosten: Abhebungen für höhere Bildungsausgaben des Kontoinhabers oder dessen Angehörigen sind straffrei. Dazu gehören Studiengebühren, Bücher, Material und Schulgebühren, die zur Immatrikulation an förderfähigen Institutionen erforderlich sind.
  • Begünstigtenverteilungen: Bei Tod des Kontoinhabers vor dem Alter von 59 ½ Jahren sind die Verteilungen an Begünstigte straffrei. Ebenso können im SEP-Programm gleichmäßige Zahlungen über fünf Jahre oder bis zum Alter von 59 ½ Jahren straffrei erfolgen, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist.

Ein Tipp zum Schluss: Bevor du eine frühzeitige Auszahlung aus deinem SEP IRA vornimmst, solltest du dich mit deinem Steuerberater absprechen. Die hier aufgelisteten Regeln sind allgemeiner Natur und können durch deine individuelle Steuersituation beeinflusst werden.

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